Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw.darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Abgesehen von bestimmten staatlichen Behörden kann jeder nur über sich selbst eine Strafregisterbescheinigung beantragen. Privatpersonen können fremde Strafregisterbescheinigungen nicht einsehen.

Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.

zuständige Behörde in Weiden an der March: Gemeindeamt Oberweiden

Hinweis: Die Strafregisterbescheinigung kann bei jeder sachlich zuständigen Behörde, in deren Wirkungsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält, beantragt werden.

erforderliche Unterlagen:
  • Formular “Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung” (zumDownload bei www.help.gv.at oder im Gemeindeamt)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind):z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde
  • Bei Antragstellung oder Abholung durch eine dritte Person: Vollmacht

Von der Antragstellung bis zur Ausfolgung der Strafregisterbescheinigung dauert es ca. zehn Tage, bitte unbedingt rechtzeitig beantragen.

Der Antrag ist zu vergebühren.