Illegale Sperrmüllsammler aus dem benachbarten Ausland sind derzeit wieder im
Verbandsgebiet unterwegs und bewerben ihre Tätigkeit mit Flugblättern. Da sie über
keine Sammelberechtigung nach den abfallrechtlichen Bestimmungen verfügen, sind
solche Sammlungen illegal. Auch als Bürger begeht man einen Gesetzesverstoß,
wenn man seine Abfälle an nicht berechtigte Sammler übergibt.


Alte Kühlgeräte, Bildschirmgeräte und andere Elektro- und Elektronikaltgeräte
gehören zu den gefährlichen Abfällen und dürfen nur von befugten Sammlern
übernommen werden.


Die illegalen Sammler “picken” sich die “Schnäppchen” heraus. Dabei geht es
weniger um die Funktionstüchtigkeit eines Fahrrades oder Kühlschrankes, sondern
um die Rohstoffe Alteisen oder Buntmetalle. Was sich dann später bei genauerer
Betrachtung als wertlos entpuppt, wandert zumeist in den nächsten Graben oder
Windschutzgürtel – ebenso wie jene Geräte, aus denen das wertvolle Buntmetall
herausgezwickt worden ist. Solche illegalen Ablagerungen müssen von der
Gemeinde oder vom G.V.U. mit viel Aufwand und Kosten entsorgt werden.


Die Polizeiinspektionen im Verbandsgebiet werden bei den Sammelzentren und den
mobilen Sammlungen verstärkt diese Sperrmüllbrigaden kontrollieren.


Der G.V.U. kalkuliert die Müllgebühren kostendeckend. Die Erlöse aus dem
Wertstoffverkauf, insbesondere von Altmetallen, stellen dabei eine nicht
unwesentliche Einnahmequelle dar. Nur wenn der G.V.U. mit diesen Wertstoff-
Erlösen im gewohnten Ausmaß rechnen kann, können die Müllgebühren niedrig
gehalten werden. Diverse Flugblätter von Kleinmaschinen-Brigaden o. ä. sollte man
am besten ignorieren.


Wenn Sie als Abfallbesitzer die illegalen Sperrmüllsammler nicht unterstützen,
tragen Sie zum Umweltschutz bei und helfen außerdem dem G.V.U. Bezirk

Gänserndorf, eine ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Abfallentsorgung
sicherzustellen.