Ab 01.06.2023 muss für alle neu gemeldeten/ angeschafften Hunde ein Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) im Gesamtausmaß von drei Stunden und eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 725.000€ pro Hund vorgebracht werden. Auch für die Haltung von “Listenhunden” bzw. Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotential ist dieser allgemeine Sachkundenachweis zusätzlich zu den strengeren Auflagen (“erweiterte Sachkunde” im Gesamtausmaß von zehn Stunden) vorzubringen.

Die “erweiterte Sachkunde” ist für jeden “gefährlichen Hund” vorzuweisen, die “allgemeine Sachkunde” nur einmal im Leben zu absolvieren.

Ebenfalls für Hunde die vor dem 01.06.2023 angeschafft wurden ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung (pro Hund) bis spätestens 01.06.2025 nachzuweisen.

Weiters dürfen nicht mehr als 5 bzw. nicht mehr als 2 “gefährliche” Hunde pro Haushalt gehalten werden.