Hier finden Sie eine Auflistung der wesentlichen Abgaben und Gebühren der Gemeinde Weiden an der March in detaillierter Form.
Stand: Jänner 2016, alle Preise inkl. MwSt.
Grundsteuer, Aufschließung
Grundsteuer A
für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 500 von Hundert der BemessungsgrundlageGrundsteuer B
von Grundstücken im Bauland 500 von Hundert der BemessungsgrundlageAufschließungsabgabe
laut Verordnung des Gemeinderates von 5.7.2011
Einheitssatz € 480,– gültig ab 1.10.2012Kanalgebühren
laut Kanalgebührenordnung vom 13.12.2000
Kanaleinmündungsabgaben:
Einheitssatz für Mischwasserkanal € 9,67
Einheitssatz für Schmutzwasser € 9,08Benützungsgebühren:
für Schmutz- oder Mischwasserkanal: € 1,82
bei Regenwassereinleitung zuzüglich 10 %Alle Beträge sind netto, 10 % Mwst. werden verrechnet.
Bankverbindung Gemeinde Weiden an der March
Marchfelder Bank
IBAN: AT71 4211 0410 2125 0001 Bezahlung der Kindergartenbeiträge
IBAN: AT98 4211 0410 2125 0000
Wasserversorgungsabgaben
laut Wasserabgabenordnung für Wasserversorgungsanlagen
Oberweiden und Zwerndorf.Einheitssatz für Wasseranschlussgebühren € 5,–
Grundpreis für 1 m³ Wasser € 1,40
Bereitstellungsgebühr für Wasserzähler für 1 Jahr € 60,–Die Beträge sind netto, 10 % Mwst. werden verrechnet.
Hundeabgabe
für Nutzhunde € 6,54 pro Jahr
für gefährliche Hunde € 70,– pro Jahr (siehe Hundehaltegesetz)
für alle übrigen Hunde € 15,– pro Jahr
Es wird keine Mwst. verrechnet.
Die Anmeldung des Hundes ist vom Hundehalter durchzuführen, ein Anmeldeformular steht unter “Formulare” zum Download zur Verfügung.
Friedhofsgebühren
Gebühr für Grabstellen
Gebühr für Erdgrabstellen: € 15,– pro Jahr für Familiengrab
Gebühr für Erdgrabstellen: € 8,– pro Jahr für Einzelgrab
Gebühr für Grüfte: € 20,– pro JahrAufbahrungshalle
für den 1. Tag € 15,–
für jeden weiteren Tag € 7,50Beerdigungsgebühren
Erdgrabstelle € 525,–
Grüfte € 312,60
Erdgrabstelle mit Deckel € 837,60
Urnenbeerdigung € 200,–
Urnenbeerdigung mit Grabdeckel € 512,60Bei Frost und Schneelage 20 % Zuschlag.
Kein Sonn- oder Feiertagszuschlag.
Es wird keine Mwst. verrechnet.Friedhofsordnung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 1.7.2013 eine neue Friedhofsordnung beschlossen, in welcher die Ausgesteltung und Erhaltung der Grabstellen geregelt ist.
Download der aktuellen Friedhofsordnung – Stand 2012 nach dem NÖ Bestattungsgesetz