Hier finden Sie eine Auflistung der wesentlichen Abgaben und Gebühren der Gemeinde Weiden an der March in detaillierter Form.

Stand: Juni 2021, alle Preise inkl. MwSt.

  • Grundsteuer, Aufschließung

    Grundsteuer A
    für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 500 von Hundert der Bemessungsgrundlage

    Grundsteuer B
    von Grundstücken im Bauland 500 von Hundert der Bemessungsgrundlage

    Aufschließungsabgabe
    laut Verordnung des Gemeinderates von 5.7.2011
    Einheitssatz € 480,– gültig ab 1.10.2012

  • Kanalgebühren

    laut Kanalgebührenordnung vom 13.12.2000

    Kanaleinmündungsabgaben:
    Einheitssatz für Mischwasserkanal € 9,67
    Einheitssatz für Schmutzwasser € 9,08

    Benützungsgebühren:
    für Schmutz- oder Mischwasserkanal: € 1,82
    bei Regenwassereinleitung zuzüglich 10 %

    Alle Beträge sind netto, 10 % Mwst. werden verrechnet.

  • Bankverbindung Gemeinde Weiden an der March

    Marchfelder Bank

    IBAN: AT98 4211 0410 2125 0000

  • Wasserversorgungsabgaben

    laut Wasserabgabenordnung  für Wasserversorgungsanlagen
    Oberweiden und Zwerndorf.

    Einheitssatz für Wasseranschlussgebühren € 5,–

    Grundpreis für 1 m³ Wasser € 1,40
    Bereitstellungsgebühr für Wasserzähler für 1 Jahr € 60,–

    Die Beträge sind netto, 10 % Mwst. werden verrechnet.

  • Hundeabgabe

    für Nutzhunde € 6,54 pro Jahr

    für gefährliche Hunde € 70,– pro Jahr (siehe Hundehaltegesetz)

    für alle übrigen Hunde € 15,– pro Jahr

    Es wird keine Mwst. verrechnet.

    Die Anmeldung des Hundes ist vom Hundehalter durchzuführen, ein Anmeldeformular steht unter “Formulare” zum Download zur Verfügung.

  • Friedhofsgebühren

    Gebühr für Grabstellen
    Gebühr für Erdgrabstellen 1 Leiche:    € 100,– auf 10 Jahre
    Gebühr für Erdgrabstellen 4 Leichen:  € 190,– auf 10 Jahre
    Gebühr für Erdgrabstellen für Urnen:  € 100,– auf 10 Jahre
    Gebühr für Grüfte:                               € 750,– auf 30 Jahre

    Aufbahrungshalle
    für jeden angefangenen Tag € 30,–

    Beerdigungsgebühren
    Erdgrabstelle                                 € 571,–
    Urnenbeerdigung in Erdgrab        € 250,–
    Beisetzung in Gruft                       € 337,60
    Urnenbeisetzung in Gruft              € 337,60

    Bei Erdgräben mit Deckel erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um €337,60.
    Bei Beerdigungen außerhalb der Dienstzeit (Samstag, Sonn- und Feiertage) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um 10%.

    Es wird keine Mwst. verrechnet.

  • Friedhofsordnung

    Für die Gemeinde Weiden ist mit 01.07.2022 eine neue Friedhofsordnung in Kraft getreten, in welcher die Ausgestaltung und Erhaltung der Grabstellen geregelt ist.

    Download der aktuellen Friedhofsordnung – Stand 2022 nach dem NÖ Bestattungsgesetz

    Hilfestellung -> Was ist bei einem Todesfall zu tun?