Bekanntgabe des Wasserzählerstandes

* Diese Felder werden mindestens benötigt um Ihre Angaben verarbeiten zu können. Informationen erhalten Sie unter +43 (2284) 22 04 bzw. per E-Mail an gemeinde@weiden-march.at.

Es ist mir/uns bekannt, dass mit der Ausführung der Arbeiten erst acht Wochen nach Erstattung dieser Bauanzeige begonnen werden darf, sofern die Baubehörde nicht

  • die Vorlage weiterer Unterlagen fordert
  • die notwendige Einholung eines Gutachtens mitteilt
  • oder die Ausführung des Vorhabens bescheidmäßig untersagt.

Beilagen:
Skizze (2-fach)
Beschreibung (2-fach)
Kopie des Prüfberichtes (§ 15, Z3)