Bekanntgabe des Wasserzählerstandes
* Diese Felder werden mindestens benötigt um Ihre Angaben verarbeiten zu können. Informationen erhalten Sie unter +43 (2284) 22 04 bzw. per E-Mail an gemeinde@weiden-march.at.
Es ist mir/uns bekannt, dass mit der Ausführung der Arbeiten erst acht Wochen nach Erstattung dieser Bauanzeige begonnen werden darf, sofern die Baubehörde nicht
- die Vorlage weiterer Unterlagen fordert
- die notwendige Einholung eines Gutachtens mitteilt
- oder die Ausführung des Vorhabens bescheidmäßig untersagt.
Beilagen:
Skizze (2-fach)
Beschreibung (2-fach)
Kopie des Prüfberichtes (§ 15, Z3)

