Hier finden Sie eine Auflistung der wesentlichen Abgaben und Gebühren der Gemeinde Weiden an der March in detaillierter Form.
Weiter ist zu beachten, dass Werbegegenstände (Plakate, Flyer, Informationen) nicht an gemeindeeigene Objekte (Straßenlaternen, Verkehrsschilder) angeschlagen werden dürfen.
Stand: Juni 2021, alle Preise inkl. MwSt.
Grundsteuer A
für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 500 von Hundert der Bemessungsgrundlage
Grundsteuer B
von Grundstücken im Bauland 500 von Hundert der Bemessungsgrundlage
Aufschließungsabgabe
laut Verordnung des Gemeinderates vom 17.06.2024
Einheitssatz € 665,– gültig ab 01.08.2024
Kanaleinmündungsabgaben:
Einheitssatz für Mischwasserkanal € 9,67
Einheitssatz für Schmutzwasser € 9,08
Benützungsgebühren:
für Schmutz- oder Mischwasserkanal: € 1,82
bei Regenwassereinleitung zuzüglich 10 %
Alle Beträge sind netto, 10 % Mwst. werden verrechnet.
Marchfelder Bank
IBAN: AT98 4211 0410 2125 0000
laut Wasserabgabenordnung für Wasserversorgungsanlagen
Oberweiden und Zwerndorf.
Ab 01.01.2025
Einheitssatz für Wasseranschlussgebühren € 7,50
Grundpreis für 1 m³ Wasser € 2,10
Bereitstellungsgebühr für Wasserzähler für 1 Jahr € 150,–
Die Beträge sind netto, 10 % Mwst. werden verrechnet.
für Nutzhunde € 6,54 pro Jahr
für gefährliche Hunde € 70,– pro Jahr (siehe Hundehaltegesetz)
für alle übrigen Hunde € 15,– pro Jahr
Es wird keine Mwst. verrechnet.
Die Anmeldung des Hundes ist vom Hundehalter durchzuführen, ein Anmeldeformular steht unter “Formulare” zum Download zur Verfügung.
Gebühr für Grabstellen
Gebühr für Erdgrabstellen 1 Leiche: € 100,– auf 10 Jahre
Gebühr für Erdgrabstellen 4 Leichen: € 190,– auf 10 Jahre
Gebühr für Erdgrabstellen für Urnen: € 100,– auf 10 Jahre
Gebühr für Grüfte: € 750,– auf 30 Jahre
Aufbahrungshalle
für jeden angefangenen Tag € 30,–
Beerdigungsgebühren
Erdgrabstelle € 571,–
Urnenbeerdigung in Erdgrab € 250,–
Beisetzung in Gruft € 337,60
Urnenbeisetzung in Gruft € 337,60
Bei Erdgräben mit Deckel erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um €337,60.
Bei Beerdigungen außerhalb der Dienstzeit (Samstag, Sonn- und Feiertage) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um 10%.
Es wird keine Mwst. verrechnet.
Download der aktuellen Friedhofsordnung – Stand 2022 nach dem NÖ Bestattungsgesetz

