Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2018/2019 in Höhe von € 135,– zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen. Zu beachten ist, dass Anträge bis spätestens 30. März 2019 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können.

Antragsformular und Richtlinien und Erläuterungen zu den Richtlinien sind im Internet unter der Adresse http://www.noe.gv.at/heizkostenzuschuss abrufbar.