Termin für die Gemeinde Weiden an der March ist am 19.08.2021

Es werden alle Wehrpflichtigen im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher bzw. auch bis zu 3 Wochen vor dem jeweiligen Stellungstermin, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.

Unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen COVID-Lage sowie der durch die Bundesregierung erlassenen Verordnungen zur Eindämmung des COVID-19-Virus werden die Stellungen im Österreichischen Bundesheer auch weiterhin unter Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Hygiene­maßnahmen durchgeführt.

Dabei wird insbesondere durch die Vornahme von COVID-Tests vor Beginn der Stellungen, der Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Stellungspflichtigen und zum Stellungspersonal, dem verpflichtenden Tragen von FFP-2-Masken sowie durch die Verringerung der Belegung der den Stellungshäusern zugeordneten Räume und Unterkünfte ein hoher Schutzzustand in den Stellungshäusern sichergestellt.

Da jedoch trotz all dieser Maßnahmen COVID-bedingte Beeinträchtigungen des Stellungsbetriebes nicht ausgeschlossen werden können bzw. die Entwicklung der COVID-Lage eine rasche Anpassung der o.a. Schutzmaßnahmen erfordert, kann es immer wieder vorkommen, dass Stellungstermine kurzfristig verschobenwerden müssen.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  1. Für den Bereich des Militärkommandos NIEDERÖSTERREICH werden die Stellungspflichtigen durch die Stellungskommission ST. PÖLTEN, Kommandogebäude Feldmarschall Hess, Hessstraße 17, 3101 ST. PÖLTEN der Stellung unterzogen. Das Stellungsverfahren nimmt in der Regel 1 1/2 Tage in Anspruch.
  2. Die Stellungspflichtigen haben sich bis 0630 Uhr des Stellungstages im Stellungshaus einzufinden, können aber, wenn es aus verkehrstechnischen Gründen zwingend erforderlich ist, schon am Vorabend bis 2200 Uhr erscheinen (für Unterkunft im Stellungshaus ist gesorgt). Aufgrund der aktuellen COVID-Lage wird empfohlen, erst am Stellungstag anzureisen.
  3. Zur Überprüfung der Identität und Staatsbürgerschaft sind mitzubringen: Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis der Republik Österreich, Führerschein usw.), eigener Staatsbürgerschaftsnachweis (entfällt bei Vorlage von Reisepass oder Personalausweis der Republik Österreich), bei Doppelstaatsbürgerschaft ein entsprechender Nachweis, Geburtsurkunde, E-Card, eventuell Heiratsurkunde.
  4. Zur Beurteilung des Gesundheitszustandes sind mitzunehmen: Eventuell vorhandene ärztliche Atteste (hierfür besteht kein Anspruch auf Kostenvergütung) sowie der ausgefüllte und unterschriebene medizinische Fragebogen, falls er dem Stellungspflichtigen zugestellt wurde.
  5. Zur Beurteilung des Ausbildungsstandes ist mitzunehmen: Eine gültige Schulbestätigung bzw. ein gültiger Lehrvertrag.
  6. Bei Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe besteht die Möglichkeit, dass Stellungspflichtige auf ihren Antrag in einem anderen Bundesland oder zu einem anderen Termin der Stellung unterzogen werden.
  7. Stellungspflichtige, die durch Krankheit oder aus sonstigen schwerwiegenden unverschuldeten Gründen am Erscheinen vor der Stellungskommission verhindert sind, haben dies unter Beilage einer entsprechenden Bestätigung umgehend der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos NIEDERÖSTERREICH mitzuteilen. Für Personen, die eine dauernde schwere körperliche oder geistige Behinderung aufweisen, wird die umgehende Kontaktaufnahme mit der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos NIEDERÖSTERREICH empfohlen.
  8. Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich bitte an die Ergänzungsabteilung des Militärkommandos NIEDERÖSTERREICH entweder per E-Mail bundesheer.n@bmlv.gv.at oder telefonisch unter 050201. Die Vermittlung wird Sie dann mit der zuständigen Stelle verbinden.