Achtung! Verbreitung der Tigermücke

Durch Importe und steigende Temperaturen kommt es auch in unserem Land zur Verbreitung der asiatischen Tigermücke. Sie ist möglicher Überträger von über 20 verschiedenen Krankheiten wie dem Zika-Virus oder West-Nil-Fieber. Neben dem Gesundheitsrisiko ist die Tigermücke besonders aggressiv und sticht auch tagsüber.

Um die weitere Ausbreitung der Mücke zu verhindern wird um Mithilfe aus der Bevölkerung gebeten. Sollten Sie die unter 10 mm große, schwarz-weiß gestreifte Mücke sehen melden Sie dies über die kostenlose “Mosquito-Alert” App oder bei der Gemeinde.

Die Bekämpfung sollte nicht am adulten Tier sondern bereits im Larvenstadium erfolgen. Beachten Sie daher nachfolgende Informationen zur Vermeidung von Brutstätten.

Vortrag zum NÖ allgemeinen Hundesachkundenachweis

Datum/Uhrzeit
13.9.2023, 18:00 bis 21:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Weydner Wirtshaus, Schönfelderstraße 2, 2295 Oberweiden (www.weydner-wirtshaus.at)

Vortragende:
Tierärztin: Mag. med. vet. Gudrun Neuhauser (Tierarztpraxis Tallesbrunn, www.osteovet.at)
Hundetrainerin: Mag. Annemarie Hurban (HUNDETEAM Mag. Annemarie Hurban, www.hundeteam.eu)

Preis:
€ 75,-/Person

Anmeldung erforderlich bis spätestens 2 Tage vor dem Vortrag unter: annemarie.hurban@hundeteam.eu

Teilnehmer:innen-Anzahl:
Min. 10/max. 40 Personen

Nähere Informationen zu diesem o. a. „Vortrag zum NÖ allgemeinen Sachkundenachweis“ auch auf meiner Website unter: https://www.hundeteam.eu/Vortrag-zum-NOe-allg-Sachkundenachweis/ sowie unter: https://dogaudit.info/veranstaltungen-details/2295-oberweiden.html

Neuerungen im NÖ Hundehaltungsgesetz:

Ab 01.06.2023 muss für alle neu gemeldeten/ angeschafften Hunde ein Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) im Gesamtausmaß von drei Stunden und eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 725.000€ pro Hund vorgebracht werden. Auch für die Haltung von “Listenhunden” bzw. Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotential ist dieser allgemeine Sachkundenachweis zusätzlich zu den strengeren Auflagen (“erweiterte Sachkunde” im Gesamtausmaß von zehn Stunden) vorzubringen.

Die “erweiterte Sachkunde” ist für jeden “gefährlichen Hund” vorzuweisen, die “allgemeine Sachkunde” nur einmal im Leben zu absolvieren.

Ebenfalls für Hunde die vor dem 01.06.2023 angeschafft wurden ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung (pro Hund) bis spätestens 01.06.2025 nachzuweisen.

Weiters dürfen nicht mehr als 5 bzw. nicht mehr als 2 “gefährliche” Hunde pro Haushalt gehalten werden.